Dieser Beitrag behandelt den Konflikt zwischen Religionsfreiheit und anderen Grundrechten oder verfassungsrangigen Werten in der Rechtsprechung und Literatur. Der Konflikt kommt zum Beispiel bei der Befreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen vor. Im früheren Urteil aus 1993 gab das Bundesverwaltungsgericht großzügig den Antrag einer islamischen Schülerin auf die Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht statt. Im späteren Urteil aus 2013 wird demgegenüber die Befreiung aufgrund der schulichen Integrationsfunktion und der ihr dienenden Schulpflicht abgesagt. Die einige Literatur stimmt dem neueren Urteil zu, weil die Integrationsfunktion der Schule größeres Gewicht in der religiös pluralistischen Gesellschaft habe. Die anderen kritisieren, dass der Urteil die anerkannten bisherigen Schranken der Religonsfreiheit ganz geändert habe. Die Integrationsfunktion der Schule ist zwar von großer Bedeutung in der religiös pluralistischen Gesellschaft. Die Schranken der Religionsfreiheit sollen aber wie im früheren Urteil am Maßstab der Verhältnismäßigkeit geprüft werden.