Nervenheilkunde und Epileptologie im Nationalsozialismus
العنوان: | Nervenheilkunde und Epileptologie im Nationalsozialismus |
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المؤلفون: | D. Rating |
المصدر: | Zeitschrift für Epileptologie. 29:208-223 |
بيانات النشر: | Springer Science and Business Media LLC, 2016. |
سنة النشر: | 2016 |
مصطلحات موضوعية: | 03 medical and health sciences, 0302 clinical medicine, Pediatrics, Perinatology and Child Health, Neurology (clinical), 030217 neurology & neurosurgery, 030227 psychiatry |
الوصف: | Menschen mit „erblicher Fallsucht“, mit einer psychiatrischen Erkrankung, korperlichen und/oder geistigen Behinderung sowie angeborenen Fehlbildungen und Erkrankungen fielen unter das „Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN). Sozialdarwinistischen und rassenhygienischen Uberlegungen folgend sollten Erbkrankheiten sich nicht ausbreiten durfen, da sonst ein Volk degenerieren wurde. Ab Januar 1934 mussten diese Patienten angezeigt, einem gutachterlichen Verfahren unterzogen und gegebenenfalls zwangssterilisiert werden. Die Diagnose einer erblichen/genuinen Epilepsie hatte mit der Einfuhrung des GzVeN erhebliche Bedeutung: Nur der Nachweis einer symptomatischen Epilepsie verhinderte die Zwangssterilisation. Die Epilepsieklassifikation bekam auf einmal einen ungeheuren Stellenwert. Wahrend bis zum 31.12.1933 ein Patient lediglich mit seinen Anfallen und sekundaren Folgen zu kampfen hatte, entschied nun die Zuordnung zur Gruppe der „erblichen Fallsucht“, ob er sterilisiert oder ab 1939 sogar ermordet wurde. Innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs von 1937 wurden ca. 360.000 Menschen gemas GzVeN sterilisiert. Legt man die Haufigkeit der „erblichen Fallsucht“ in den Antragen zur Sterilisation zugrunde, wurden ca. 40.000 bis 60.000 Menschen mit Epilepsie zwangssterilisiert. Wahrend das GzVeN noch ein gesetzgeberisches Verfahren durchlaufen hatte, gab es fur die ab 1939 praktizierten „Krankenmorde“ keine gesetzlichen Grundlagen. Man geht von bis zu 300.000 „Euthanasie“-Opfern aus, davon - bezogen auf eine untersuchte Stichprobe der „Aktion T4“, – 16.230 bis 22.500 Menschen mit Epilepsie. Die Arzteschaft stimmte der Zwangssterilisation uberwiegend zu; die „Krankenmorde“ stiesen bei manchen Arzten dann doch auf Widerstand. Wahrend die Zwangssterilisation einer rassenhygienisch und eugenisch begrundeten Degenerationslehre folgte, waren fur die Euthanasieaktionen utilitaristische und rein okonomische Uberlegungen ausschlaggebend: Man musste Ressourcen sparen, brauchte Lazarettbetten. Besonders beschamend ist, dass zahlreiche Vertreter der Arzteschaft, der Psychiatrie, Neurologie, Padiatrie, Neuropathologie und Physiologie sich dem Nationalsozialismus nicht verweigerten, sondern das menschenverachtende Vorgehen unterstutzten, fur sich sogar nutzten. Ein tiefschwarzes Kapitel der deutschen Padiatrie und Neuropathologie: Kinder wurden gezielt getotet, um „Menschenmaterial“ fur wissenschaftliche Fragestellungen zu haben. Das Wissen um diese Vergangenheit muss wachgehalten und an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden, damit solches sich nicht wiederholen kann. |
تدمد: | 1610-0646 1617-6782 |
DOI: | 10.1007/s10309-016-0072-3 |
URL الوصول: | https://explore.openaire.eu/search/publication?articleId=doi_________::d9a514f0c84ec2ccd176eaf1321a57ea https://doi.org/10.1007/s10309-016-0072-3 |
Rights: | CLOSED |
رقم الانضمام: | edsair.doi...........d9a514f0c84ec2ccd176eaf1321a57ea |
قاعدة البيانات: | OpenAIRE |
تدمد: | 16100646 16176782 |
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DOI: | 10.1007/s10309-016-0072-3 |