Freundesgabe für Hans Hengeler zum 70. Geburtstag am 1. Februar 1972 ISBN: 9783540057130
بيانات النشر:
Springer Berlin Heidelberg, 1972.
سنة النشر:
1972
الوصف:
Fur die Verbindlichkeiten einer AG oder GmbH haftet den Glaubigern nur das Gesellschaftsvermogen (§ 1 Abs. 1 AktG, § 13 Abs. 2 GmbHG). Die Gesellschafter sind von der personlichen Haftung fur die Verbindlichkeiten der Gesellschaft freigestellt. Wer von dem Vorstandsmitglied einer AG oder dem Geschaftsfuhrer einer GmbH durch eine zum Schadenersatz verpflichtende Handlung geschadigt wird, kann das Organmitglied personlich und, wenn dieses in Ausfuhrung der ihm zustehenden Verpflichtungen gehandelt hat, nach § 31 BGB die Gesellschaft in Anspruch nehmen. Die Gesellschafter einer GmbH sind jedoch ebensowenig wie die Aktionare einer AG fur Rechtsverletzungen der Gesellschaft verantwortlich. Daran kann auch der Umstand, das GmbH-Gesellschaftern je nach der Ausgestaltung der Satzung eine mehr oder weniger grose Einwirkungsmoglichkeit auf die Tatigkeit der Geschaftsfuhrer zusteht, nichts andern. Zwar ware mit dem Wesen einer juristischen Person eine personliche Haftung der Gesellschafter nicht unvereinbar 1, wohl aber mit dem gesetzlichen Zweck einer AG oder GmbH, die eine Beteiligung unter sachgerechter Begrenzung des Risikos ermoglichen sollen.