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Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen. Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten. Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden. |